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My Body, my choice!

Paragrafen 218 und 219a abschaffen!

Das Selbstbestimmungsrecht der Frauen* und das Recht am eigenen Körper war immer auch ein gewerkschaftliches Thema. Frauenrechte wurden wesentlich von der Arbeiter*innenbewegung mit erkämpft und waren schon immer ein Teil von gewerkschaftlichen Kämpfen. Und es sind gerade die finanziell weniger gut gestellten Frauen, die durch unsichere Abtreibungsmethoden den größten Gefahren einer rückwärtsgewandten Abtreibungspolitik ausgesetzt sind.

Was ist der gesetzliche Rahmen zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland?

Die Paragrafen 218 und 219 im Strafgesetzbuch bieten momentan den gesetzlichen Rahmen für den Schwangerschaftsabbruch. Das bedeutet, dass Abtreibungen zwar verboten sind, unter bestimmten Voraussetzungen aber straffrei bleiben.

Der §218 stammt aus dem Jahr 1871 – einer Zeit, in der Frauen kaum Rechte hatten. Frauen konnten sich zu diesem Zeitpunkt weder an Wahlen beteiligen, noch hatten sie andere Möglichkeiten, ihre Themen in die Öffentlichkeit zu tragen. Dass der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch geregelt ist, stammt also aus einer Zeit, in der Frauen überhaupt keine Möglichkeit zur Mitbestimmung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen hatten.

Der § 219a sagt, dass Ärzt*innen keine Werbung für Schwangerschaftsabbrüche machen dürfen. Dies führt dazu, dass Ärzt*innen vor Gericht gestellt und mit Bußgeldern bestraft werden, wenn sie darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Folge ist, dass immer weniger Ärzt*innen einen Schwangerschaftsabbruch durchführen.

Dadurch, dass Abtreibungen im Medizinstudium keine Rolle spielen und sie weder theoretisch noch praktisch als Teil einer ärztlichen Ausbildung begriffen werden, wird die Versorgungslage – vor allem im ländlichen Raum – immer dramatischer. Die Geschichte zeigt, dass Frauen immer Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt haben und auch immer durchführen werden – wenn nicht legal, dann unter gefährlichsten Methoden, in der Illegalität und mit dem Risiko, das eigene Leben zu gefährden.

Um Frauen endlich ihr Recht auf körperliche Selbstbestimmung zu geben und Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren, fordern wir:

  • die sofortige Streichung der Paragrafen 218 (Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen) und 219 a (Werbungsverbot für Schwangerschaftsabbrüche) Strafgesetzbuch,
  • außerdem eine deutlich weiterentwickelte Ausbildung von Ärzt*innen, die diese für eine Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen qualifiziert.

Still loving feminism!

*Nicht alle schwangeren Personen sind Frauen. Da es gerade im Bereich der körperlichen Autonomie und Schwangerschaft um eine enorme patriarchale Unterdrückungsdynamik gegen die Kategorie Frau geht, werden wir im Artikel von Frauen sprechen.

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