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Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)

Für Jugend- und Auszubildendenvertretungen im Öffentlichen Dienst des Bundes gilt das Bundespersonalvertretungsgesetz. Es ist insgesamt die Rechtsgrundlage für die Bildung und Tätigkeit von Personalräten sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen in öffentlichen Dienststellen.

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