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Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Das Betriebsverfassungsgesetz ist die Grundlage für die Einrichtung von Betriebsräten (BR) und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) in der Privatwirtschaft. Es regelt dort die Mitbestimmungsrechte im Betrieb – auch zum Umgang mit Diskriminierung. Im Sommer 2001 wurde es zum letzten Mal reformiert.

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